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   OLG Braunschweig, 28.03.2006 - 1 WF 74/06   

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https://dejure.org/2006,5379
OLG Braunschweig, 28.03.2006 - 1 WF 74/06 (https://dejure.org/2006,5379)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28.03.2006 - 1 WF 74/06 (https://dejure.org/2006,5379)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28. März 2006 - 1 WF 74/06 (https://dejure.org/2006,5379)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren nach gütlicher Einigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Prozesskostenhilfeverfahrens; Bedeutung der Erledigung in gütlicher Weise für die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Entstehen eines ...

  • OLG Braunschweig
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Prozesskostenhilfeverfahrens; Bedeutung der Erledigung in gütlicher Weise für die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Entstehen eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 118 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 118 Abs. 1 S. 3
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 961
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.03.2006 - 1 WF 74/06
    Da das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren aber nicht dem Zweck dient, über zweifelhafte Rechtsfragen abschließend vorweg zu entscheiden, BVerfG FamRZ 2002, 665, FamRZ 2003, 833, ist unter dem Gesichtspunkt, den Parteien die Möglichkeit der Klärung der Rechtsfrage in den Instanzen zu eröffnen, die hinreichende Erfolgsaussicht zu bejahen.
  • BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97

    Rechtsschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.03.2006 - 1 WF 74/06
    Da das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren aber nicht dem Zweck dient, über zweifelhafte Rechtsfragen abschließend vorweg zu entscheiden, BVerfG FamRZ 2002, 665, FamRZ 2003, 833, ist unter dem Gesichtspunkt, den Parteien die Möglichkeit der Klärung der Rechtsfrage in den Instanzen zu eröffnen, die hinreichende Erfolgsaussicht zu bejahen.
  • OLG Hamburg, 11.02.1999 - 12 WF 13/99
    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.03.2006 - 1 WF 74/06
    Allerdings wird dieser Grundsatz jedenfalls bei Verfahren, die nicht als reine Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren geführt werden und in diesem Stadium verbleiben, durchbrochen, wenn die Bewilligungsentscheidung durch gerichtliche Maßnahmen etwa durch nachlässige oder fehlerhafte Bearbeitung verzögert wird, dann gebietet es der Grundsatz des fairen Verfahrens dem Prozesskostenhilfegesuch die Beurteilung der Erfolgsaussicht im Zeitpunkt der Bewilligungsreife zugrunde zu legen (OLG Hamburg, FamRZ 2000, 1587, Zöller/Philippi, a.a.O., zu § 119 Rz. 46 m.w.N.).
  • KG, 22.03.2002 - 18 UF 325/01

    Wohnungszuweisung gegen den Willen eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.03.2006 - 1 WF 74/06
    Während etwa das Oberlandesgericht München, OLGR 1999, 268, es ablehnt, einen Antrag im Hausratsverfahren mit dem Ziel der Zuweisung der Wohnung an den anderen Ehegatten zuzulassen und die Parteien wohl auf den Weg der Auflösung der Gesellschaft verweist, hält das Kammergericht diesen prozessualen Weg für durchaus gegeben, KG FamRZ 2002, 1355.
  • OLG Frankfurt, 15.02.2007 - 6 WF 254/06

    Prozesskostenhilfe: Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei einem im

    Streitig ist allerdings, ob der Zweck des mit § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO eröffneten Einigungsverfahrens gebietet, nicht nur für den Vergleichsabschluss, sondern auch für das übrige Prüfungsverfahren Prozesskostenhilfe zu gewähren (so etwa OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.01.2001 - 5 WF 234/00 - FamRZ 2001, 1155; OLG Braunschweig, Beschluss v. 28.03.2006 - 1 WF 74/06 - FamRZ 2006, 961; Zöller-Philippi, 26. Auflg., § 118 ZPO, Rdn. 8; a.A. BGH aaO. m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.02.2008 - 4 WF 24/08

    Keine Erfolgsaussicht beabsichtigter Rechtsverfolgung bei Erledigung der

    Auf die von den Klägern angesprochene Frage, welcher Zeitpunkt - Zeitpunkt der Entscheidungsreife oder der sog. Bewilligungsreife - für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung zugrundezulegen ist und ob eine rückwirkende Bewilligung erfolgen muss, weil das Gericht die Entscheidung pflichtwidrig verzögert hat (vgl. dazu OLG Braunschweig FamRZ 2006, 961; Zöller/Philippi, a.a.O., § 119 Rn. 46), kommt es im vorliegenden Fall nicht an, da dem Amtsgericht eine pflichtwidrige Verzögerung des Prozesskostenhilfeverfahrens nicht vorgeworfen werden kann.
  • OLG Köln, 28.06.2012 - 4 WF 60/12

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Versagung der Verfahrenskostenhilfe für

    Auf die Frage, welcher Zeitpunkt - Zeitpunkt der Entscheidungsreife oder der sog. Bewilligungsreife - für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung zugrunde zu legen ist und ob eine rückwirkende Bewilligung erfolgen muss, weil das Gericht die Entscheidung pflichtwidrig verzögert hat (vgl. dazu OLG Braunschweig FamRZ 2006, 961; Zöller/Geimer, a.a.O., § 119 Rn. 46), kommt es im vorliegenden Fall nicht an, da dem Amtsgericht eine pflichtwidrige Verzögerung des Verfahrenskostenhilfeverfahrens nicht vorgeworfen werden kann.
  • OLG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 WF 5/07

    Beschwerde der Staatskasse gegen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    - das OLG Braunschweig für den Fall, dass das Verfahren nach der Bewilligungsreife in Folge richterlicher Hinweise in gütlicher Weise beendet worden ist (Entscheidung vom 28.3.2006, FamRZ 2006, 961).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2011 - 6 Ta 90/11

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Beurteilungszeitpunkt, Zurückverweisung an

    Dann ist ausnahmsweise auf den Erkenntnisstand im Zeitpunkt der nicht hinaus geschobenen oder sonst verzögerten Entscheidungsreife abzustellen (OLG Stuttgart FamRz 12.01.2005, 1266; OLG Braunschweig 28.03.2006 ­ 1 WF 74/06 - FamRz 2006 961; OVG Greifswald 07.11.1995 ­ 305/95 - MDR 1996, 98; LSG Berlin-Brandenburg 03.05.2011 ­ 11 SB 287/09 B; Zöller/Geimer aaO, Rn 46 mwN auch zur Gegenansicht).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.10.2011 - 6 Ta 90/11

    Pflichtwidrige Verzögerung der Prozesskostenhilfebewilligung durch Beweisaufnahme

    Dann ist ausnahmsweise auf den Erkenntnisstand im Zeitpunkt der nicht hinaus geschobenen oder sonst verzögerten Entscheidungsreife abzustellen (OLG Stuttgart FamRz 12.01.2005, 1266; OLG Braunschweig 28.03.2006 - 1 WF 74/06 - FamRz 2006 961; OVG Greifswald 07.11.1995 - 305/95 - MDR 1996, 98; LSG Berlin-Brandenburg 03.05.2011 - 11 SB 287/09 B; Zöller/Geimer aaO., Rn 46 mwN auch zur Gegenansicht).
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